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Satzungen des Junggesellenvereins
"Sportclub" Vinxel 1919

  1. Name und Sitz
    Der im Jahre 1919 gegründete Junggesellenverein führt den Namen "Junggesellen-verein "Sportclub" Vinxel 1919"
  2. Mitgliedschaft
    Aufnahmefähig sind alle mindestens 16 Jahre alte Jungmänner von Vinxel. Anmeldungen sind beim Vorsitzenden anzuzeigen, über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  3. Glieder der Vereinigung
    1. Der Vorstand als Geschäftsleiter
    2. Die Mitgliederversammlung
  4. Der Vorstand
    Der Vorstand besteht aus:
    dem 1. und 2. Vorsitzenden
    dem 1. Schriftführer
    dem 1. Kassierer
    dem 1. und 2. Kassenprüfer

    Die Wahl des Vorsitzenden erfolgt mittels Abstimmung in der Jahreshauptversammlung. Zweidrittel Mehrheit entscheidet. Die übrigen Vorstandsmitglieder können nach Vorschlag mittels einfacher Stimmenmehrheit gewählt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand tritt so oft zusammen als es der Vorsitzende für nötig hält, oder wenn drei Vorstandsmitglieder eine Vorstandsversammlung beantragen. Die Einladungen hierzu erfolgen mündlich. Beschlussfähig ist der Vorstand bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern. Bei Beschlüssen gilt die einfache Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
  5. Mitgliederversammlung
    Mitgliederversammlung findet so oft statt, wie es das Interesse der Vereinigung bedingt, oder die Hälfte der Mitglieder beim Vorsitzenden einen diesbezüglichen Antrag stellt. Der Vorsitzende hat die Versammlung bekannt zu geben. Im Januar jeden Jahres findet eine Hauptversammlung statt, bei welcher die Neuwahl des Vorstandes stattfindet (alle zwei Jahre) und die Verlesung des Geschäftsberichtes erfolgt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden in allen zur Abstimmung gelangenden Angelegenheiten beschlussfähig.
  6. Austritt
    Der Austritt aus dem Verein erfolgt:
    1. durch mündliche oder schriftliche Abmeldung beim Vorstand.
    2. durch Eheschließung.
    3. durch Ausschluss.
    Mitglieder, welche den Zwecken der Vereinigung gröblich zuwiderhandeln, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.
  7. Beschlüsse
    Sämtliche Beschlüsse müssen schriftlich aufgesetzt und in das Protokollbuch eingetragen werden.
    Vorstehende Satzungen sind von der Versammlung am 19. Februar 2005 beschlossen worden und treten ab sofort in Kraft.

© Junggesellenverein Vinxel